Der Musikschulpreis wird getragen von der „Hans und Eugenia Jütting-Stiftung Stendal“. Er findet als musikalischer Wettbewerb mit festlicher Preisverleihung in Stendal statt. Der Musikschulpreis dient der Erkennung und Förderung von besonderen musikalischen Begabungen an den öffentlichen Musikschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der 28. Musikschulpreis findet vom 01. bis 02. März 2025 im Adam-Ileborgh-Haus der Musik- und Kunstschule Stendal und im Musikforum Katharinenkirche statt.
Anmeldeschluss: 15. Januar 2025. Bei fristgerechtem Eingang der Anmeldung erhalten Sie bis 31. Januar eine Eingangsbestätigung per Mail.
Maximal 30 Teilnehmer können am Wettbewerb teilnehmen. Bei mehr als 30 Anmeldungen entscheidet der Poststempel. Der Wettbewerb findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern erreicht wird.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Schüler an Mitgliedsschulen des LVdM Sachsen-Anhalt sind und zwischen 2007 und 2018 geboren sind.
Schüler, die im Jahr 2006 geboren sind, dürfen teilnehmen, wenn sie noch zur Schule gehen (bitte Schulbescheinigung vorlegen).
Bei Ensembles gilt das Durchschnittsalter.
Die Wettbewerbsvorspiele sind öffentlich.
Der 28. Musikschulpreis 2025 wird für folgende Kategorien ausgeschrieben
Solowertung
Ensemblewertung
Der Wettbewerb wird in zwei Runden ausgetragen:
Vorrunde am Sonnabend, 01. März 2025 im Adam-Ileborgh-Haus. Vorzutragen sind mindestens zwei vollständige Werke oder vollständige Sätze aus mindestens zwei Epochen. Spieldauer: maximal 15 Minuten
Endrunde am Sonntag, 02. März 2025 im Konzertsaal des Adam-Ileborgh-Hauses. Vorzutragen sind mindestens zwei vollständige Werke oder vollständige Sätze aus verschiedenen Epochen; ein Werk muss aus einer Epoche sein, die nicht in der Vorrunde gespielt wurde. Die für die Endrunde gemeldeten Stücke dürfen nicht mit einem oder mehreren Stücken aus der Vorrunde identisch sein. Spieldauer: maximal 10 Minuten - wir bitten, diese Zeit unbedingt einzuhalten!
Vorspielliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden und soll möglichst Originalwerke, das heißt Werke, die original für das jeweilige Instrument oder die jeweilige Besetzung geschrieben sind, enthalten.
Bei der Programmauswahl für historisch jüngere Instrumente ist Epochenvielfalt durch Stilvielfalt zu ersetzen.
Das Vorspielprogramm muss sowohl schnelle als auch langsame Sätze und ein Werk des 20. / 21. Jahrhunderts enthalten.
Als Begleitinstrumente stehen jeweils ein Flügel und ein Cembalo (Schwabe, zweimanualig) zur Verfügung.
Für alle Kategorien gelten des Weiteren die Vorgaben an Werkauswahl und Besetzungen, die in der Ausschreibung 2025 "Jugend musiziert" festgelegt sind. Bei der Darbietung von Musik des 20./21. Jahrhunderts ist der Jury ein Leseexemplar des Notenmaterials für die Dauer des Wertungsvorspiels zur Verfügung zu stellen.
Ein angemeldetes Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Wollen Wettbewerbsteilnehmer ihr Vorspielprogramm ändern, so muss die Programmänderung spätestens bis 22.02.2025 bei der Musik- und Kunstschule schriftlich eingereicht werden. Eine nachträgliche Änderung muss nicht akzeptiert werden.
Der Musikschulpreis verfolgt das Ziel, die künstlerische Leistung zu bewerten. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Vielmehr ist die musikalische und spieltechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Tonqualität, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und Qualität des gemeinsamen Musizierens eine Rolle.
Die Schwierigkeit der dargebotenen Werke oder das Auswendigspiel werden nicht eigens gewertet.
Eine vierköpfige Fachjury – bestehend aus anerkannten Hochschullehrern, die vom Musikalischen Beirat der Stiftung vorgeschlagen werden – wählt nach künstlerischen Gesichtspunkten bis zu fünfzehn Teilnehmer der Vorrunde in die Endrunde aus.
Die Jury bewertet nicht nach Punkten, stattdessen werden allen Vorrundenteilnehmern Beratungsgespräche angeboten, in denen jeder Teilnehmer eine verbale Einschätzung von der Jury erhält.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.